Zum Schutz von Personen und Sachwerten wurde in Ihrem Gebäude eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage installiert. Sicherlich bestehen hierzu bauliche Auflagen. Um zu gewährleisten, dass Ihre Anlage auch dauerhaft funktionsfähig ist, nutzen Sie den HEMAPLAST-Wartungsservice.
Als Betreiber einer RWA-Anlage besteht durch gesetzliche und versicherungsrechtliche Anforderungen die Verpflichtung einer regelmäßigen Wartung.
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Auszug aus Vorschriften:
MBO § 14 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
DIN 18 232 Teil2, Kapitel 10.2 Wartung Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen NRA mit ihren Betätigungs- und Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.
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